§ 2 Abs. 7 RVGG-SatzungÂ
Der Verein tritt fĂ¼r das Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit ein. Dies umfasst das Wohlergehen aller ihm anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen sowie insbesondere eincouragiertes Eintreten gegen sexualisierte Belästigung und Gewalt sowie Diskriminierung.
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Der Verein fördert eine Kultur des Hinsehens, der Transparenz und des Handelns, die Betroffene ermutigt Ă¼ber ihr Leid zu sprechen. Er schafft ein Klima, in dem Kinder, Jugendliche und Erwachsene vor sexualisierter, körperlicher und psychischer Belästigung und Gewalt geschĂ¼tzt sind.
In KĂ¼rze findest du hier das Schutzkonzept des RVGG gegen sexualisierte Gewalt.
Ansprechperson
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Moritz Griesel | 1. VorsitzenderÂ
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E-Mail: organisation@rvgg1908.de
Telefon: 0175 5270981
