§ 2 Abs. 7 RVGG-Satzung 

Der Verein tritt fĂ¼r das Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit ein. Dies umfasst das Wohlergehen aller ihm anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen sowie insbesondere eincouragiertes Eintreten gegen sexualisierte Belästigung und Gewalt sowie Diskriminierung.

 

Der Verein fördert eine Kultur des Hinsehens, der Transparenz und des Handelns, die Betroffene ermutigt Ă¼ber ihr Leid zu sprechen. Er schafft ein Klima, in dem Kinder, Jugendliche und Erwachsene vor sexualisierter, körperlicher und psychischer Belästigung und Gewalt geschĂ¼tzt sind.

In KĂ¼rze findest du hier das Schutzkonzept des RVGG gegen sexualisierte Gewalt.

Ansprechperson

 

Moritz Griesel | 1. Vorsitzender 

 

E-Mail: organisation@rvgg1908.de

Telefon: 0175 5270981