§ 2 Abs. 7 RVGG-Satzung 

Der Verein tritt für das Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit ein. Dies umfasst das Wohlergehen aller ihm anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen sowie insbesondere eincouragiertes Eintreten gegen sexualisierte Belästigung und Gewalt sowie Diskriminierung.

 

Der Verein fördert eine Kultur des Hinsehens, der Transparenz und des Handelns, die Betroffene ermutigt über ihr Leid zu sprechen. Er schafft ein Klima, in dem Kinder, Jugendliche und Erwachsene vor sexualisierter, körperlicher und psychischer Belästigung und Gewalt geschützt sind.

Ansprechperson

 

Moritz Griesel | 1. Vorsitzender 

 

E-Mail: griesel.moritz@web.de

Telefon: 0175 5270981

 

Ich ermutige ausdrücklich zur Meldung von Fehlverhalten, was nach Wahl der betroffenen Person in informeller oder formeller Form erfolgen kann. Ich stehe dir/ihnen für sämtliche Fragen rund um das Thema Safe Sport und für konkrete (Verdachts-) Meldungen zur Verfügung.

Der RVGG erarbeitet gegenwärtig ein umfassendes Schutzkonzept (Safe Sport Konzept). Nachfolgende Verhaltens- und Verfahrensregeln halten wir schon jetzt ein.

Auswahl von Ansprechpersonen außerhalb des VereinsÂ