Auszug aus § 3 Abs. 1 RVGG-Satzung:
Die Aufnahme in den Ruderverein erfolgt durch Antrag.Â
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Über den Aufnahmeantrag, der in Schriftform eingereicht werden muss, entscheidet der Vorstand. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
Minderjährige können nur mit der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter aufgenommen werden.
Beitragsklassen & Jahresmitgliedschaftsbeiträge
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Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 60€
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Jugendliche Mitglieder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres 60€
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Junge Erwachsene in Ausbildung, Studium, im BFD oder FSJ 60€
Ein entsprechender Ausbildungsnachweis ist vorzulegen
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Erwachsene Mitglieder 96€
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Familienmitgliedschaften 100€
Zwei erwachsene Mitglieder inkl. aller im Haushalt lebender Kinder
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Fördernde Mitglieder 60€
